Übermittlung Meldedaten Wehrerfassung
Amtliche Bekanntmachung
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen,
- gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben. Der Widerspruch kann formlos bei der Meldebehörde (mit vorheriger Terminvereinbarung 06034/913116) erfolgen.
gez. Adrian Roskoni
Bürgermeister