Erörterungstermin 2. Planänderung 4-Gleisiger Ausbau S6
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die S-Bahn Rhein-Main, S-Bahn-Linie S 6, 2. Baustufe, Bau-km 165,900 bis Bau-km 183,095; von Bahn-km 16,623 bis Bahn-km 33,807 der Eisenbahnstrecke 3684, Frankfurt (Main) West – Friedberg (Hessen), S-Bahn, von Bahn-km 0,65 bis Bahn-km 2,371 der Eisenbahnstrecke 3743, Friedberg (Hessen), Stw Ff, W 9 – Friedberg (Hessen), W 303, G-Bahn, von Bahn-km 0,542 bis Bahn-km 1,800 der Eisenbahnstrecke 3745, Bad Vilbel – Lauterbach (Hessen) Nord, von Bahn-km 165,900 bis Bahn-km 183,095 der Eisenbahnstrecke 3900, Kassel Hbf - Frankfurt (Main) Hbf, in den Städten Bad Vilbel, Friedberg (Hessen), Karben und in der Gemeinde Wöllstadt und dafür geplante landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen in Trassennähe und im Bereich der Stadt Hungen
hier: Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 18a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG
- Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gemäß § 18a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG ein Erörterungstermin zur 2. Planänderung für den viergleisigen Ausbau der S6 zwischen Bad Vilbel und Friedberg durchgeführt.
Der Erörterungstermin beginnt am
Montag, 27. November 2023 um 10:00 Uhr
im Kultur- und Sportforum Dortelweil (Saal)
Dortelweiler Platz 1
61118 Bad Vilbel
und wird am 28. November bis 30. November 2023 und – falls erforderlich – auch am 1. Dezember 2023 jeweils um 10:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.
Einlass ist an allen Tagen ab 09:00 Uhr.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
DatumErörterungenMontag,
27. November 2023Erörterung der Stellungnahmen der Kommunen und übrigen Behörden, Stellen und VereinigungenDienstag,
28. November 20231.Erörterung der privaten Einwendungen, die sich auf Grundstückinanspruchnahmen in Bad Vilbel oder Karben beziehen2.Erörterung der sonstigen Einwendungen Privater, die ihren Wohnsitz in Bad Vilbel oder Karben habenMittwoch,
29. November 2023Erörterung der gleichlautenden Einwendungen zum Thema "Radschnellweg (FRM6)" und der Sammeleinwendung des Aktionsbündnisses BAhNANE e.V.Donnerstag,
30. November 20231.Erörterung der privaten Einwendungen, die sich auf Grundstückinanspruchnahmen in Wöllstadt oder Friedberg beziehen2.Erörterung der sonstigen Einwendungen Privater, die ihren Wohnsitz in Wöllstadt oder Friedberg haben3.Erörterung aller sonstigen EinwendungenFreitag,
1. Dezember 2023Reservetag für den Fall, dass die Erörterung einzelner Stellungnahmen oder Einwendungen zuvor nicht beendet werden konnte.
- Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.
Darmstadt, den 19. Oktober 2023
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Verkehrsinfrastruktur
Straße und Schiene
RPDA - Dez. III 33.1-66 c 10.01/12-2019
Wird bekannt gemacht:
Im Auftrag
Gemeinde Wöllstadt, den 16.11.2023
gez.
Adrian Roskoni, Bürgermeister