Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen will, benötigt eine Berechtigungsbescheinigung nach dem Wohnungsbau- bzw. nach dem Wohnungsbindungsgesetz.
Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich die erforderlichen Einkommensnachweise sind nach Absprache einzureichen.
Bewerbungen zur Anmietung einer Gemeindewohnung
Die formlose Bewerbung ist schriftlich einzureichen.
Die Gründe für die Bewerbung sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sind anzugeben.